(1) Der Versender wickelt die Sendung mit der Luftfrachtagentur oder -institution ab und das Zivilluftfahrtunternehmen füllt den Luftfrachtbrief aus. Der Luftfrachtbrief ist der Frachtvertrag zwischen dem Spediteur und dem Versender und zugleich das Lufttransportdokument. Der Luftfrachtbrief besteht aus zwei Zeichengruppen. Die erste Zeichengruppe „999“ ist der chinesische Zivilluftfahrtkodex; Die zweite Zeichengruppe ist die Nummer des Luftfrachtbriefverfahrens. Luftfrachtbriefe bestehen in der Regel aus drei Originalen und mehreren Kopien. Ein Original reist mit der Ladung und eines verbleibt beim Spediteur. Dem Einlieferer wird ein Exemplar zugestellt.
(2) Nachdem die Luftfrachtagentur oder -institution den Sendungsantrag angenommen hat, bucht sie einen Platz bei der Fluggesellschaft und der Luftfrachtagent transportiert die Waren mit einem Fahrzeug zum Flughafen.
(3) Der Luftfrachtagent prüft die Vollständigkeit der Ein- und Ausfuhrgenehmigung und erledigt weitere behördlich vorgeschriebene Verfahren. Gleichzeitig erfolgt eine Versicherung des Versenders.
(4) Nach Eintreffen der Ware am Zielort fordert die Fluggesellschaft den Empfänger schriftlich oder telefonisch auf, die Ware abzuholen. Nach Erhalt der Benachrichtigung sollte der Empfänger die Zollformalitäten selbst erledigen und die Ware vor Ort auf Schäden untersuchen.
Allgemeiner Prozess des Luftcontainertransports
Nov 04, 2023
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